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Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Was ändert sich?

02.05.2024
von Redaktion INDUSTRIELLE AUTOMATION

Es ist beschlossene Sache, die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Regulierung von Maschinen und Anlagen in der EU. Nachdem die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bald durch die neue Verordnung abgelöst wird, stehen Hersteller und Konstrukteure vor der Aufgabe, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre Produkte anzupassen. Welche Änderungen damit einhergehen, welche Konsequenzen dies auf bestehende Normen hat und wie Hersteller von Maschinen und Anlagen damit umgehen können, erfahren Sie hier.

Die CE-Software jetzt auch nach neuer Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie und die Einführung der neuen Maschinenverordnung wurden aus mehreren Gründen angestrebt. Die ursprüngliche Richtlinie, die 2006 in Kraft trat, hat in den letzten Jahren zu unterschiedlichen Auslegungen und Rechtsunsicherheiten geführt. Dies lag teilweise daran, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Umsetzung ließ, was zu divergierenden nationalen Regelungen führte. Die neue Verordnung soll diese Unklarheiten beseitigen und die Anwendung der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten harmonisieren. Zudem wurden neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingeführt, um den aktuellen Entwicklungen und Technologien gerecht zu werden, insbesondere im Bereich der Cybersecurity und Künstlichen Intelligenz.

Die Historie der neuen Maschinenverordnung

Die Entwicklung und Verabschiedung der neuen Maschinenverordnung erfolgte in mehreren Schritten. Nach einer vorläufigen politischen Einigung im Dezember 2022 wurde die Verordnung im April 2023 vom EU-Parlament angenommen und später vom Europäischen Rat verabschiedet. Die endgültige Veröffentlichung erfolgte im Juni 2023 im EU-Amtsblatt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung eine Stichtagsregelung vorsieht, wonach ab dem 20. Januar 2027 die neuen Anforderungen verbindlich sind. Sprich ab diesem Tag, unterliegen alle in Verkehr gebrachten Maschinen und Anlagen nur noch der neuen Maschinenverordnung.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie

  •  Terminologie und Struktur: Die neue Verordnung führt eine klarere Terminologie ein und ordnet die Artikel und Anhänge neu. Dies soll die Verständlichkeit und Anwendbarkeit verbessern. Insbesondere die Einführung des etwas sperrigen Begriffs „Maschinen und dazugehörige Produkte“ soll dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden.
  • Konformitätsbewertungsverfahren: Ein zentraler Aspekt der Verordnung betrifft die Konformitätsbewertung von Hochrisikomaschinen. Hier werden verschiedene Verfahren je nach Risikoklasse festgelegt. Konstruktionsabteilungen müssen sich mit den spezifischen Anforderungen für ihre Maschinen vertraut machen und entsprechende Bewertungsverfahren durchführen. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine benannte Stelle beigezogen werden muss, oder ob die Konformitätsbewertung in Eigenverantwortung durchgeführt werden kann.
  • Nachmarktpflichten: Die Verordnung legt explizit fest, dass Hersteller unverzüglich Maßnahmen ergreifen müssen, um die Konformität sicherzustellen oder unsichere Produkte vom Markt zu nehmen. Dies unterstreicht die Bedeutung von Rückrufmanagement und Produktbeobachtung für Hersteller.
  • Security-Anforderungen: Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheit von vernetzten Maschinen und Anlagen. Die Verordnung definiert Anforderungen zum Schutz vor Beeinflussung, damit sichergestellt wird, dass die Verbindung mit externen Geräten zu keinen Gefährdungssituationen führt. Dies spiegelt die wachsende Bedeutung von Cybersecurity in der Industrie wider und erfordert gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung von Konstruktions- und Sicherheitskonzepten.
  • Künstliche Intelligenz und Selbstentwicklung: Die Verordnung berücksichtigt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und selbstentwickelndem Verhalten in Maschinen. Dies erfordert, dass in der Risikobeurteilung die potenziellen Risiken dieser Technologien berücksichtigt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Auswirkungen auf über 800 harmonisierte Normen

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt in Anhang III geänderte und neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit sich, wie beispielsweise Schutz gegen Korrumpierung (1.1.9.) oder Risiko des Kontakts mit stromführenden Freileitungen (3.5.4.). Dies erfordert möglicherweise eine Anpassung der bestehenden harmonisierten Normen, welche heute zur Konkretisierung der aktuellen Maschinenrichtlinie dienen. Die EU-Kommission plant, die Konformitätsvermutung für diese Normen auch unter der neuen Verordnung zu gewähren, sofern diese die gleichen grundlegenden Anforderungen abdecken. Eine Überprüfung der aktuell über 800 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Normen soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Anschließend werden diese im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses veröffentlicht und erfüllen so die Konformitätsvermutung nach der neuen Maschinenverordnung. Sind die Anforderungen nicht, oder nur teilweise erfüllt, so werden diese Normen voraussichtlich mit Einschränkung aufgeführt. Zusätzlich sollen bis zu diesem Termin neue harmonisierte Normen entstehen, um speziell die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung wie Cybersicherheit, KI und additive Fertigung zu erfüllen. Neuveröffentlichte Normen müssen die Anforderungen beider Regelwerke abdecken und werden voraussichtlich einen doppelten informativen Anhang für die Anforderungen nach Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung enthalten.

Handlungsempfehlungen für Konstruktionsabteilungen

Die Umstellung auf die neue Maschinenverordnung und die Überarbeitung von über 800 Normen bringen erwartungsgemäß einige Herausforderungen und Unsicherheiten für Konstrukteure und Konstrukteurinnen mit sich. Es erfordert eine gründliche Analyse der neuen Anforderungen und eine Anpassung bestehender Konstruktionsprozesse. Hier sind einige Handlungsempfehlungen, um sich optimal auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten:

  • Frühzeitige Auseinandersetzung: Hersteller sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und sicherstellen, dass Konstruktionsprozesse dahingehend angepasst werden, dass diese auch die neuen Anforderungen berücksichtigen.
  • Schulung und Weiterbildung: Fortbildungen und Schulungen zum Thema Sicherheit und Compliance sind unerlässlich, um das erforderliche Know-how zu erlangen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Externe Experten vermitteln aktuelles und hilfreiches Wissen.
  • Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Konstruk-
    tionsabteilungen sollten von Anfang an Sicherheitsmaßnahmen in den Entwicklungsprozess integrieren und sicherstellen, dass ihre Produkte den neuesten Standards entsprechen, insbesondere im Bereich Cybersecurity.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Die Einhaltung der neuen Verordnung erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der Konstruktionsprozesse und -standards, um sicherzustellen, dass die Produkte den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Automatisierte Unterstützung durch CE-Software

Um im Dschungel der neuen Verordnungen und Normen den Überblick zu behalten und sich vor allem auf das Wesentliche zu konzentrieren – nämlich die zielgerichtete Entwicklung des finalen Produkts – ist es ratsam, sich auf professionelle CE-Software zu stützen. Ein Beispiel dafür ist Safexpert. Diese spezielle Software zur Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen erleichtert den Umstieg erheblich. Insbesondere in der neuesten Version 9.1, die bereits jetzt die Maschinenverordnung unterstützt, werden Konstrukteure gezielt durch die neuen Anforderungen geführt und Normenänderungen fließen automatisch in die Software ein. Das Tool hilft dabei, keine wichtigen Neuerungen und Änderungen zu übersehen und effizient zur Konformitätserklärung zu gelangen. Dies stellt einen bedeutenden Unterschied zu Programmen wie Word und Excel dar, in denen potenzielle Änderungen an den über 800 Normen nicht automatisch zur Verfügung stehen und manuell recherchiert und eingepflegt werden müssen. Die Fehleranfälligkeit und der immense Zeitaufwand hierfür sind bei der Vielzahl an Änderungen nicht zu unterschätzen. Eine Digitalisierung und Automatisierung der CE-Prozesse durch Software steigert an dieser Stelle somit deutlich die Effizienz und Konstruktionsabteilungen können den neuen Anforderungen noch gelassener entgegenblicken.
Die Einführung der neuen Maschinenverordnung erfordert insgesamt eine proaktive Herangehensweise von Herstellern, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen und den rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Durch eine gründliche Vorbereitung und kontinuierliche Überwachung können die Herausforderungen gezielt angegangen werden und es wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Effizienz von Maschinen und Anlagen in der Europäischen Union geleistet.

Johannes Windeler-Frick, Geschäftsführer IBF Solutions GmbH: „Die IBF Solutions GmbH unterstützt Hersteller von Maschinen und Anlagen gezielt beim Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die neue Maschinenverordnung. Dabei können wir auf 30-Jahre Erfahrung bauen. Als führender Anbieter von Softwaresystemen und Seminar-Dienstleistungen im Bereich Maschinensicherheit, liegt unser Schwerpunkt in der Unterstützung nationaler und inter­nationaler Kunden auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten.”

Autoren: Johannes Windeler-Frick, Geschäftsführer und Daniel Magnus, Business Development Manager, beide bei der IBF Solutions GmbH

Bildquelle: Beitragsbild gorodenkoff – stock.adobe.com, sonst. IBF Solutions

Textquelle: IBF Solutions

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